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Prof. Dr.

Horst Dreier

Wahljahr: 2007
Sektion: Kulturwissenschaften
Stadt: Würzburg
Land: Deutschland
CV Horst Dreier - Deutsch (pdf)

Forschung

Forschungsschwerpunkte: Rechtsphilosophie, Staatsrecht, Verfassungsgeschichte, Ethik

Horst Dreier ist ein deutscher Jurist und Rechtsphilosoph. Er forscht insbesondere zur Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie zu bioethischen Fragen.

Horst Dreier setzt sich intensiv mit der deutschen Rechts- und Ideengeschichte auseinander, speziell mit der deutschen Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus. Seine Beiträge zur Rechtsphilosophie und zum Staatsrecht verschafften ihm internationales Renommee. Einen weiteren Forschungsschwerpunkt legt der Staatsrechtler Dreier auf das Verhältnis von Recht und Religion, insbesondere auf die Herausforderungen des säkularen Verfassungsstaates.

Besonderes Ansehen genießen seine Arbeiten zum Grundgesetz: In den Jahren 1996 bis 2000 erschien die erste Auflage des von ihm herausgegebenen dreibändigen Grundgesetzkommentars, die dritte Auflage erscheint 2013 bis 2017. Darin berücksichtigt Dreier zentrale Aspekte der Verfassungs‐ und Ideengeschichte sowie internationale rechtsvergleichende Bezüge. Viel beachtet sind auch seine Publikationen „Gilt das Grundgesetz ewig?“ aus dem Jahr 2009 sowie die von ihm 2001 mit herausgegebene zweibändige „Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht“.

Horst Dreier engagiert sich weit über die Grenzen seines Fachs, so pflegt er den interdisziplinären Austausch bei der Erforschung bioethischer Fragen und war Mitglied des Nationalen Ethikrats.

Auszeichnungen und Mitgliedschaften

  • 2016-2017 Hans Blumenberg-Gastprofessur am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • 2011-2012 Fellow der Carl Friedrich von Siemens-Stiftung, München
  • 2008-2010 Fellow am Max Weber‐Kolleg, Universität Erfurt
  • seit 2007 Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
  • 2005-2006 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin
  • seit 2003 Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
  • 2002 Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst
  • 1995 Preis für gute Lehre, verliehen durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Werdegang

  • seit 1995 Professor und Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie, Staats‐ und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg
  • 1991-1995 Professor und Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Hamburg
  • 1990 C3‐Professor für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg
  • 1989-1990 Vertretung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Kirchenrecht an der Universität Heidelberg
  • 1989 Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Verwaltungswissenschaften
  • 1985 Promotion zum Dr. iur.
  • 1975-1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover

Funktionen

  • seit 2011 Mitglied des Scientific Advisory Board der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Wien, Österreich
  • 2007-2012 Mitglied des Hochschulbeirates der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • 2004-2008 Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
  • 2004-2006 Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
  • 2001-2007 Mitglied des Nationalen Ethikrats
  • 2001-2003 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg
  • 2000-2010 Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST)
  • 2000-2004 DFG‐Fachgutachter für das Gebiet Rechts‐ und Staatsphilosophie

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